Dienstag, 6. Februar 2018

Habemus Tarifabschluss. Die IG Metall, die Arbeitgeber und ein höchst komplexer "Meilenstein" mit Licht und Schatten


ie waren schneller, die Tarifparteien der Metallbranche. Während die GroKo in Gründung noch immer in den letzten Zügen liegt, haben die Tarifparteien im Pilotbezirk Baden-Württemberg wieder einmal in den ganz späten Abendstunden eine Verständigung hinbekommen, die sicher von den anderen Bezirken übernommen werden wird. Und die Tarifeinigung betrifft nicht nur den industriellen Kernbereich der deutschen Volkswirtschaft, sondern auch 3,9 Millionen Beschäftigte. Also eine ganz große Nummer.

»Der härteste Tarifstreit in der Metallbranche seit vielen Jahren ist beendet - und sowohl Gewerkschaft als auch Arbeitgeber haben bekommen, was sie wollten«, so Florian Diekmann in seinem Übersichtsartikel Darauf haben sich IG Metall und Arbeitgeber geeinigt. Er bringt die wirklich schwierige Ausgangslage bei diesem Tarifkonflikt auf den Punkt - und die lag nun keineswegs an einer exorbitant hohen Lohnerhöhungsforderung der Gewerkschaft und/oder dem Bestreben der Arbeitgeber, möglichst nicht oder nur sehr wenig an der Entgeltschraube zu drehen. Sondern: »Die IG Metall wollte das Recht für Arbeitnehmer durchsetzen, ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen zu können. Die Arbeitgeber wollten verhindern, dass dadurch automatisch die Summe der Arbeitszeit bei gleicher Mitarbeiterzahl sinkt - und schon gar nicht kam für sie in Frage, die Arbeitszeitverkürzung, wie von der Gewerkschaft gefordert, durch Lohnzuschläge noch attraktiver zu machen. Eine schwierige Gemengelage.«

Eine Darstellung der Tarifeinigung aus Sicht der Gewerkschaft findet man hier: Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit und aus Sicht der Arbeitgeber lautet die Überschrift so: Einigung in der Tarifrunde 2018 erreicht – Arbeitszeit kann nach unten und nach oben schwanken. Man kann bereits an den unterschiedlichen Überschriften die Versuche erkennen, das Tarifergebnis jeweils für die eigene Klientel zu verkaufen.

Eine extreme Kurzzusammenfassung des Pilotabschlusses für die Metall- und Elektroindustrie geht so: Laufzeit 27 Monate. Gesamterhöhung 4,3 Prozent plus Einmalzahlungen. Und verschiedene Regelungen zur Arbeitszeit.

Eine längere Fassung aus der Feder der IG Metall liest sich so:

»Die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg erhalten ab April 4,3 Prozent mehr Geld und ab 2019 ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts. Beschäftigte mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder in Schichtarbeit können das tarifliche Zusatzgeld in zusätzliche freie Tage umwandeln. Außerdem erhalten alle Beschäftigten einen Anspruch, ihre Arbeitszeit befristet auf bis zu 28 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate zu verkürzen. Der Tarifvertrag sieht weiter eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für die Monate Januar bis März 2018 vor sowie einen Festbetrag von 400 Euro, der spätestens im Juli 2019 fällig wird. Ab 2020 wird der Festbetrag tarifdynamisch in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds einfließen. Davon profitieren insbesondere untere Entgeltgruppen. Der Tarifvertrag läuft bis 31. März 2020.«

Okay, das hört sich nur komplex an, das ist es auch.

Zu den positiven Aspekten lässt sich zusammenfassend sagen: Auf der einen Seite ist es gelungen, einen nach außen ordentlichen Tarifabschluss, was die Entgelte angeht, zu erreichen und – in diesem Fall weitaus bedeutsamer – hat die Gewerkschaft es geschafft, den Rechtsanspruch auf eine vorübergehende Teilzeitbeschäftigung der Arbeitnehmer, die das wollen, durchzusetzen. Man sollte das vor dem Hintergrund, dass wir bei der IG-Metall von einer „Männer-Gewerkschaft“ sprechen, nicht unterschätzen, welches gesellschaftliche Signal da ausgesendet wird, denn es geht hier tatsächlich auch um die Ermöglichung von Freiheitsgraden für die Ausübung gesellschaftlich überaus relevanter Tätigkeiten wie der Erziehung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen, was in der Realität dann überwiegend doch wieder eine Frauenaufgabe ist. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Bedürfnisse viele Arbeitnehmer auch in anderen Branchen kann man so etwas durchaus als Vorbild–Funktion interpretieren. Allerdings, das muss man sogleich hinzufügen, ist es der Gewerkschaft nicht gelungen, den teilweisen Lohnausgleich durch die Arbeitszeitverringerung gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen, wie sie es gefordert hatte. Aber so ganz stimmt das auch nicht. Zwar wurde der Zuschuss abgewehrt, dennoch zahlen die Arbeitgeber jenen Beschäftigten, die aus familiären oder gesundheitlichen Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren, eine Prämie - zwar nicht in Geld, wohl aber in freien Tagen, wenn man sich den Abschluss genauer anschaut.

Aber auch die Arbeitgeber haben Restriktionen durchsetzen können, wenn man der Darstellung von Florian Diekmann folgt, denn der grundsätzliche Anspruch auf Arbeitszeitreduktion kann auch verweigert werden: »Etwa wenn mehr als zehn Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen wollen oder bereits 18 Prozent in Teilzeit arbeiten, egal ob es sich um die neue Form oder die klassische Teilzeit handelt. Auch andere sogenannte betriebliche Gründe können zur Verweigerung führen, etwa wenn die betreffenden Arbeitnehmer über Schlüsselqualifikationen verfügen.«

Die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf eine befristete Arbeitszeitverkürzung wird von Detlef Esslinger unter dieser Überschrift kommentiert: Die 28-Stunden-Woche ist eine Wette. Er bringt damit eine Risiko-Komponente auf den Punkt. Die vor uns liegende Zeit »wird zum einen die Frage beantworten, für wie viele Beschäftigte die IG Metall tatsächlich in den Kampf gezogen ist - wie viele tatsächlich das Bedürfnis haben, vorübergehend nur 28 statt 35 Stunden zu arbeiten. Zum anderen wird sie die Frage beantworten, ob ihr Ausfall die Betriebe tatsächlich über die Maßen belasten wird, wie es dort in den vergangenen Monaten behauptet wurde. Bekommen sie den Arbeitsausfall kompensiert? Sind die gefundenen Regelungen zum Ausgleich dieses Ausfalls praktikabel oder zu kompliziert oder vielleicht sogar zu teuer?« Das kann man zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg nicht vorhersagen. Wie auch immer das ausgeht, es wird Konsequenzen haben, so Esslinger in seinem Kommentar: »Wenn alles gutgeht, wird man in ein, zwei Jahren sagen können: was für innovative, allen Bedürfnissen gerecht werdende Arbeitszeitregelungen hier erfunden wurden! Wenn es aber schlecht läuft, werden viele Unternehmen das tun, was ihre Verbände während dieser Tarifrunde zum Teil bereits erlebt, zum Teil auch nur behauptet haben: diese tarifgebundenen Verbände verlassen.«

Wie alles im Leben hat auch dieser Tarifabschluss seinen Preis. Da ist zum einen die doch sehr lange Laufzeit von 27 Monaten, die den Unternehmen, die tarifgebunden sind, eine entsprechende Planungssicherheit ermöglicht. Zugleich ist das natürlich für die Gewerkschaft ein Risiko, weil man nicht weiß, wie sich in dieser doch recht langen Laufzeit die Inflationsrate entwickeln wird, die bekanntlich in den vergangenen Monaten wieder angezogen hat. Insofern muss man die vier vor dem Komma, die heute überall berichtet wird, in einem doppelten Sinne relativieren: Zum einen verteilt sich die Lohnerhöhung auf den genannten langen Zeitraum, zum anderen ist das erst einmal nur die Nominallohnerhöhung, davon muss man die Inflationsentwicklung in Abzug bringen, so dass real die Steigerung eher überschaubar bleibt. Auf der anderen Seite muss man fairerweise sagen, dass es gar nicht so einfach ist im vorliegenden Fall angesichts der enormen Komplexität des Abschlusses, einen Gesamterhöhungsbetrag in Prozent pro Jahr zu bestimmen.

Während die Kritiker unter Berücksichtigung der Inflation eine faktische Nullrunde an die Wand malen (beispielsweise Kevin Hoffmann in seinem Beitrag Tarifabschluss: IG Metall als Papiertiger!), sprechen andere von einem Ergebnis "in der Nähe" von 4 Prozent im Jahr. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass man die in dem komplexen Abschluss liegenden "Extras" berücksichtigen müsse, so dass man "auf den ersten Blick" von Lohnsteigerungen im Gesamtumfang von 3,7 Prozent in 2018 und 4,1 Prozent in 2019 ausgehen könne (vgl. hierzu die Darstellung in dem Artikel Ein »Meilenstein«? Mit »hohem Preis«? Der OXI-Überblick zum Tarifabschluss der Metaller im Südwesten). Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall geht insgesamt von einer Lohnerhöhung in der Größenordnung 7,7 Prozent über den gesamten Zeitraum bis März 2020 aus, wenn alle Komponenten berücksichtigt werden.


Und der Erfolg der IG Metall bei dem (wie wir gesehen haben nicht bedingungslosen) Rechtsanspruch auf befristete Arbeitszeitverkürzung hat seine spiegelbildliche Seite bei den Arbeitgebern, denn die erhalten im Gegenzug weit mehr Möglichkeiten, die Arbeitszeit für andere Beschäftigte bis auf 40 Stunden in der Woche zu erhöhen. Zwar bleibt es grundsätzlich bei der Quote von 18 Prozent der Beschäftigten, aber nun gibt es Ausnahmen: Wenn in einem Betrieb Fachkräftemangel herrscht, kann die Quote auf 30 Prozent erhöht werden - und in Betrieben mit vielen hochbezahlten Arbeitnehmern sogar auf 50 Prozent. Und Florian Diekmann legt bei seiner Zusammenfassung des höchst komplexen Regelungsgebildes noch einen drauf: »Wirklich neu ist, dass Betriebe auch komplett aus dieser Quotenregelung aussteigen können - und stattdessen das Modell eines betrieblichen Arbeitszeitvolumens wählen dürfen. Das wird berechnet, indem die Anzahl der Beschäftigten mit einer Wochenstundenzahl von 35,9 multipliziert wird - ein Betrieb dann darf beliebig viele Mitarbeiter mit einer 40-Stunden-Woche haben, solange das Arbeitszeitvolumen insgesamt nicht überschritten wird. Der Reiz dieser Regelung: Jeder Arbeitnehmer, der seine Arbeitszeit vorübergehend verkürzt, ermöglicht es automatisch anderen Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu verlängern.«

"Mit diesem Modell haben wir genau die Flexibilisierung nach unten und nach oben vereinbaren können, die wir angestrebt haben", so wird der Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger zitiert.

Fazit: Wenn wir uns innerhalb des bestehenden Tarifsystems bewegen, dann muss man anerkennen, dass es sich bei dem Abschluss um einen Kompromiss wie aus dem Lehrbuch handelt, denn die Arbeitgeber haben nicht nur die lange Laufzeit des Abschlusses bekommen, sondern – für sie weitaus bedeutsamer – die Kompensation der Flexibilisierung der Arbeitszeit nach unten durch eine gleichzeitige Flexibilisierung nach oben, indem sie deutlich mehr Beschäftigte 40 Stunden in der Woche arbeiten lassen können.

Hier könnte man durch aus mit einem gewissen kritischen Unterton anmerken, dass die Eröffnung der Teilzeit-Option für einen Teil der Beschäftigten mit einer längeren Arbeitszeit des verbleibenden Teils der Arbeitnehmer erkauft werden muss.

Einen Aspekt haben beide Tarifpartner deutlich gemacht bei der Verkündigung des Ergebnisses: Das ist mehr als komplex und die einzelnen Bestandteile nicht nur den Mitgliedern, sondern auch der Öffentlichkeit zu erklären, erfordert ein durch aus hohes kognitives Niveau. Das sollte man vor dem Hintergrund der Tarifbindung nicht unterschätzen, denn Unternehmen, die bislang oder mittlerweile nicht mehr tarifgebunden sind, werden es sich angesichts der Komplexität der Regelungen noch mehr überlegen, ob sie sich unter die Tarifbindung begeben oder nicht.

Und eines sollte man nicht vergessen - auch wenn das keineswegs eine Kritik an der Gewerkschaft ist, wie der eine oder andere meinen könnte: Die Regelungen gelten nur für die tarifgebundenen Unternehmen und nur für die dort fest angestellten Stammbeschäftigten (beispielsweise setzt die Inanspruchnahme des Rechts auf befristete Teilzeit eine mindestens zweijährige Betriebszugehörigkeit voraus). Die vielen Leiharbeiter und vor allem Werkvertragsarbeitnehmer, die in der angeschwollenen Randbelegschaftsschicht arbeiten (müssen), haben von dem nichts. Die Kostenansteigerungen durch den Tarifabschluss werden sicher einige Arbeitgeber durch eine Aufblähung der günstigeren Rand- und Fremdbelegschaften zu kompensieren versuchen. Das muss die IG Metall dann darin bestärken, durch den "Häuserkampf" in den Unternehmen der Vertragslogistik und anderer Branchen, die hier in Anspruch genommen werden, vorzudringen und diese unter das große und weite Dach der IG Metall-Tarifvertragswelt zu bekommen.